Lücken im System

Juristinnen weisen darauf hin, dass das deutsche Jugendstrafrecht bewusst auf Erziehung statt auf Härte setzt – ein Konzept, das bei islamistischer Radikalisierung schnell an Grenzen stößt. Zwar ermöglicht das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung verschärfte Auflagen und elektronische Fußfesseln, doch der Vollzug scheitert oft an Personalknappheit und Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern.
Verfassungsschutzkreise berichten, dass sich der Tatverdächtige nach seiner Rückkehr aus dem Ausland einer Deradikalisierungsmaßnahme unterziehen sollte. Doch weil diese Programme auf Freiwilligkeit beruhen, fehlte jede Handhabe, sobald der damals 21-Jährige nicht mehr mitarbeiten wollte. So wuchs das Risiko fast unbemerkt im Verborgenen – bis es sich in der Nacht des Anschlags entlud.