Kaum war das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt, entfachte eine hitzige Debatte: Was bedeuten die neuen Regeln konkret – und trifft es wirklich alle Leistungsbeziehenden? Während die Politik von mehr „Verbindlichkeit“ spricht, fragen sich viele Betroffene, ob sie bald zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.
Kontext der Reform

Die Bundesregierung hat das Sozialgesetzbuch II kräftig überarbeitet. Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Grundsicherungsgeld – und mit ihm ein Bündel neuer Pflichten. Offiziell heißt es, Solidarität gehe künftig Hand in Hand mit Eigenverantwortung: Wer Hilfe brauche, solle sie bekommen, doch wer arbeiten könne, müsse sich aktiv um Arbeit bemühen.
Der Wechsel vom Bürgergeld zur neuen Leistung bringt vor allem mehr Druck, Termine einzuhalten und Jobangebote anzunehmen. Schon drei versäumte Vorsprachen können jetzt zum vorläufigen Wegfall des Regelbedarfs führen. Eine unentschuldigte Ablehnung einer zumutbaren Stelle kostet 30 Prozent der Leistung für drei Monate – ein klares Signal an Langzeitarbeitslose.