Ein Balanceakt zwischen Klimazielen und Netzrealität

Die Regierung argumentiert, dass der Netzausbau den Solar- und Windboom vielerorts nicht mehr einholen kann. Wenn Windräder oder Solarfelder in Spitzenzeiten abgeregelt werden müssen, entstehe ein „doppelter volkswirtschaftlicher Schaden“: Die Betreiber verlieren Einnahmen, gleichzeitig zahlen Verbraucher Entschädigungen über die Netzentgelte.
Genau hier soll das Gesetz ansetzen. Künftig sollen neue Projekte in sogenannten „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ nur noch genehmigt werden, wenn sie das Stromsystem nachweislich nicht zusätzlich belasten. Investor:innen und Umweltverbände warnen jedoch vor unkalkulierbaren Risiken – denn ob ein Landkreis als Engpassregion gilt, entscheidet sich jedes Jahr neu.