Schlaglichter auf ein selten genutztes Instrument

Der Ruf nach drastischen Schritten überrascht viele Beobachter, kommt er doch mitten in einem ohnehin aufgeheizten politischen Klima. Im Zentrum steht die Forderung, einer prominenten Persönlichkeit aus Thüringen grundlegende Mitwirkungsrechte an Wahlen zu entziehen. Dieses Verfahren ist in Deutschland möglich, stützt sich aber auf das wenig bekannte Artikel 18 Grundgesetz, der den Entzug bestimmter Grundrechte bei „Missbrauch zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ erlaubt.
Verfassungsrechtler betonen, dass ein solcher Schritt höchste Hürden hat: Nur das Bundesverfassungsgericht kann nach einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung die Rechte aberkennen. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde das bislang nur einmal – 1952 gegen einen DDR-Spion – tatsächlich verhängt. Die rein juristische Machbarkeit reicht also nicht; politische Entschlossenheit und eine belastbare Beweislage sind zwingend.