Seit Jahren schwellende Debatte um religiöse Badekleidung

Viele Hotels und Schwimmbäder in Europa haben in den vergangenen Jahren interne Regelwerke für Badebekleidung eingeführt. Häufig berufen sich Betreiber dabei auf Hygiene- oder Sicherheitsüberlegungen, wenn sie Ganzkörperanzüge untersagen. Doch immer öfter prallen dabei kulturelle Überzeugungen und wirtschaftliche Interessen aufeinander.
Insbesondere der Burkini, ein eng anliegender Zweiteiler, der Haut und Haar bedeckt, wird zur Projektionsfläche grundsätzlicher Fragen: Wie weit darf ein Unternehmen seine Hausordnung auslegen? Und wo beginnt die unzulässige Ausgrenzung aufgrund religiöser Motive?