Hygiene-Argument und rechtliche Grauzone

Befürworter von Bekleidungsvorschriften verweisen gerne auf Chlorwerte, Filteranlagen und den Wunsch vieler Gäste nach einheitlichen Regeln. Gegner halten dagegen, dass moderne Kunstfasern – ob Bikini oder Burkini – identische Materialeigenschaften besitzen und für die Wasserqualität keinen Unterschied machen.
Die Gesetzeslage blieb bislang vage: Zwar verbietet das Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung wegen der Religion, doch konkrete Urteile zu Badebekleidung waren rar. Deshalb horchte die Tourismusbranche aufmerksam auf, als ein neuer Fall in Österreich den Weg durch mehrere Instanzen antrat.