Richter spricht von Fassungslosigkeit

In seiner Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Richter Johann Lohmann deutliche Worte. Der Fall lasse einen „fassungslos zurück“, sagte er.
Die Kammer bewertete die Vernachlässigung des Babys als Mord durch Unterlassen. Zusätzlich wurde eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen festgestellt.
Damit folgte das Gericht der Einschätzung, dass die Eltern nicht einfach nur überfordert waren, sondern das Sterben ihres Kindes durch ihr Verhalten in Kauf nahmen. Für Ashley kam jede Hilfe zu spät.