Spahn bleibt direkt gewählter Abgeordneter

Jens Spahn sitzt weiterhin für seinen nordrhein-westfälischen Wahlkreis Steinfurt I – Borken I im Bundestag. Dort wurde er direkt gewählt.
Sein Rücktritt vom 18. Juli bedeutet daher nicht, dass er den Bundestag verlässt. Er bleibt Abgeordneter und gehört weiterhin der CDU/CSU-Fraktion an.
Politisch ist der Schritt trotzdem schwerwiegend. Denn als Fraktionschef hatte Spahn eine zentrale Rolle innerhalb der Union. Mit dem Rückzug verliert er Macht, Einfluss und zusätzliche Einnahmen – aber nicht seine Grundbezüge als Parlamentarier.