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Die europäischen Behörden wollen auch das Bewusstsein der am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer schärfen. Schulungsprogramme müssen die Risiken für Fußgänger, Kinder, Radfahrer sowie Nutzer von Rollern und anderen Fortbewegungsmitteln stärker in den Fokus rücken.

Sanktionen gelten auch im Ausland

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft im Ausland begangene Straftaten. Bislang konnten einige Fahrer einer Bestrafung entgehen, indem sie eine Straftat in einem anderen europäischen Land begingen.

Die Mitgliedstaaten müssen nun den Informationsaustausch verbessern, um diese Form der Straflosigkeit zu bekämpfen. Begeht ein Fahrer in einem anderen EU-Land eine schwere Straftat, kann dies automatisch den Behörden gemeldet werden, die seinen Führerschein ausgestellt haben.

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Die nationalen Behörden müssen Entscheidungen über die schwerwiegendsten Sanktionen schnell austauschen, beispielsweise über das Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss, die Beteiligung an einem tödlichen Unfall oder sehr schwere Geschwindigkeitsübertretungen – zum Beispiel eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h.

 

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