Vom Freiwilligendienst zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe

Bislang tragen Formate wie der Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr oder das Freiwillige Ökologische Jahr diesen Gedanken. Doch die Zahl der Interessenten stagniert, viele Träger klagen über unbesetzte Stellen. Gleichzeitig stoßen Hilfsorganisationen und Pflegeeinrichtungen an personelle Grenzen, wenn kurzfristig große Kapazitäten gefragt sind.
Genau hier, heißt es hinter vorgehaltener Hand, setze ein neues Konzept an. Es gehe nicht mehr nur darum, bestehende Lücken zu füllen, sondern einen verlässlichen Pool an jungen Menschen aufzubauen, der – ähnlich wie die Reserve der Streitkräfte – in Notlagen schnell aktiviert werden könne. Ein solcher Schritt würde jedoch eine engere Verzahnung mit der inneren und äußeren Sicherheit bedeuten als bislang üblich.
Interne Vorarbeiten im Kanzleramt

Nach Informationen aus Koalitionskreisen arbeitet seit dem Frühjahr eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Kanzleramts an mehreren Szenarien. Beteiligt sind das Verteidigungs-, das Familien- und das Innenministerium. Bislang drang lediglich durch, dass die Fachleute den Rechtsrahmen des Grundgesetzes prüfen und dabei auch Artikel 12a – die bislang ausgesetzte Wehrpflicht – erneut auf den Tisch gelegt haben.
Noch werden in Regierungserklärungen beruhigende Töne angeschlagen: Alles laufe zunächst auf „freiwillige Engagementmodelle“ hinaus, heißt es offiziell. Doch interne Papiere sprechen bereits von einem „mehrstufigen System“, das bei anhaltender Personalnot oder einer verschärften Bedrohungslage rasch ausgeweitet werden könne. Was das konkret bedeutet, blieb bis zuletzt offen – bis jetzt.