Leihmutterschaft ist in Deutschland stark eingeschränkt
Hintergrund der Kritik ist die Rechtslage in Deutschland. Leihmutterschaft ist hierzulande rechtlich stark eingeschränkt.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Vermittlung einer Leihmutter ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten.
Die sogenannten Wunscheltern werden strafrechtlich jedoch nicht belangt. Genau diese Konstellation macht Fälle wie den von Jens Spahn politisch und gesellschaftlich besonders umstritten.
Auch in der Union gibt es unterschiedliche Reaktionen

Der Fall sorgt nicht nur außerhalb der Politik für Diskussionen. Wie t-online berichtet, wird die Geburt von Spahns Kind auch innerhalb der Union unterschiedlich bewertet.
Einige betrachten den Wunsch nach einer Familie als reine Privatsache. Andere sehen dagegen einen Widerspruch darin, dass ein Modell genutzt wurde, das in Deutschland nicht erlaubt ist.
Genau an diesem Punkt setzt auch Kerstin Otts Kritik an. Für sie geht es offenbar um die Frage, ob politische Verantwortung und persönliches Handeln zusammenpassen.