Hammer im Kabinett: Zwei neue Gesetze beschlossen

Hammer im Kabinett: Zwei neue Gesetze beschlossen

Die Vergütung bleibt – aber nur auf Zeit

Image: AI
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Wer ab 2027 eine neue PV-Anlage mit weniger als 50 Kilowatt auf dem Dach installiert, soll nicht sofort leer ausgehen. Stattdessen ist für 36 Monate noch eine feste Zahlung vorgesehen. Diese Übergangsvergütung soll allerdings etwa 1 Cent pro Kilowattstunde unter dem regulären Satz liegen.

Danach endet diese feste Zahlung. Betreiber müssten ihren Solarstrom dann über Dienstleister an der Strombörse vermarkten. Die Einspeisevergütung verschwindet also nicht von heute auf morgen, sie wird Stück für Stück zurückgedrängt. Das wirkt auf den ersten Blick moderat – doch die Staffelung verrät, wie konsequent der Umbau gedacht ist. Genau das wird im nächsten Abschnitt sichtbar.

Jahr für Jahr wird es enger

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Schon ab 2028 soll die Übergangsregel nur noch für neue Anlagen unter 25 Kilowatt gelten. 2029 sinkt die Grenze dann noch einmal deutlich – auf 7 Kilowatt. Und ab 2030 soll die Übergangszahlung komplett entfallen.

Damit steht fest: Die Politik plant keinen kurzen Eingriff, sondern einen klaren Fahrplan zum Auslaufen der bisherigen Förderung. Wer künftig mit Solarstrom Geld verdienen will, soll sich langfristig auf die Direktvermarktung einstellen. Diese Perspektive klingt modern, bringt aber auch neue Unsicherheit ins Spiel. Genau dort liegt der nächste heikle Punkt.

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