Grundsicherungs-Empfänger: Pflichtjobs kommen!

Grundsicherungs-Empfänger: Pflichtjobs kommen!

Wie Jobcenter künftig vorgehen

Image: AI
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Der Behördengang endet heute oft mit einem Kooperationsplan, der festlegt, welche Schritte die oder der Leistungsberechtigte bis zum nächsten Termin erledigen muss. Wird eine Absprache ignoriert, kann das Jobcenter die „notwendige Mitarbeit“ verbindlich einfordern – etwa Bewerbungen nachweisen oder eine Maßnahme antreten.

Ist der Abstand zum Arbeitsmarkt größer, greift ein zweistufiges Verfahren: Erst Beratung, dann Zuweisung. Wer alle anderen Angebote ausgeschöpft hat, erhält per Bescheid eine „Arbeitsgelegenheit“ – umgangssprachlich oft Pflichtjob genannt. Bis zu 24 Monate dürfen diese Tätigkeiten dauern; bezahlt wird nur eine Mehraufwands­entschädigung zusätzlich zum Grundsicherungsgeld

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