Zusätzlich will die AfD ein monatliches Familiengeld von 125 Euro für die ersten drei Lebensjahre einführen. Voraussetzung wäre, dass die Familie seit mindestens zwölf Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat und das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Vorstoß sorgt für eine kontroverse Debatte. Befürworter sehen darin einen Anreiz für Familien und eine Unterstützung gegen sinkende Geburtenzahlen. Kritiker bemängeln dagegen, dass Kinder je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt würden und der Vorschlag Familien gezielt ausschließe.
Die Frage bleibt: Sollte staatliche Familienförderung an die Staatsangehörigkeit gekoppelt sein – oder sollten alle in Deutschland geborenen Kinder gleich behandelt werden?