30 Tagessätze verhängt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 30 Tagessätze verhängt. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, wurde jedoch nicht genannt. Der Grund: Aus der Summe ließe sich auf das angenommene Einkommen der betroffenen Person schließen.
Fest steht aber auch: Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung wurde bereits Einspruch eingelegt. Das heißt, das letzte Wort ist in der Angelegenheit noch nicht gesprochen. Noch spannender ist jedoch die Begründung, warum gerade dieses Wort nach Ansicht der Behörde eine Grenze überschritten haben soll.