Grundsicherungs-Empfänger: Pflichtjobs kommen!

Grundsicherungs-Empfänger: Pflichtjobs kommen!

Wie Jobcenter künftig vorgehen

Image: AI
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Der Behördengang endet heute oft mit einem Kooperationsplan, der festlegt, welche Schritte die oder der Leistungsberechtigte bis zum nächsten Termin erledigen muss. Wird eine Absprache ignoriert, kann das Jobcenter die „notwendige Mitarbeit“ verbindlich einfordern – etwa Bewerbungen nachweisen oder eine Maßnahme antreten.

Ist der Abstand zum Arbeitsmarkt größer, greift ein zweistufiges Verfahren: Erst Beratung, dann Zuweisung. Wer alle anderen Angebote ausgeschöpft hat, erhält per Bescheid eine „Arbeitsgelegenheit“ – umgangssprachlich oft Pflichtjob genannt. Bis zu 24 Monate dürfen diese Tätigkeiten dauern; bezahlt wird nur eine Mehraufwands­entschädigung zusätzlich zum Grundsicherungsgeld.

Die Antwort: Diese Gruppen müssen jetzt Pflichtjobs annehmen

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Hier wird es konkret: Alle erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, die

1. seit mehr als sechs Monaten Grundsicherungsgeld beziehen,

2. bereits an Coachings, Bewerbertrainings oder Qualifizierungen teilgenommen haben, ohne eine Stelle zu finden, und

3. keine gesundheitlichen Hinderungsgründe vorweisen,

können ab sofort zu einer gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Das betrifft besonders Langzeitarbeitslose unter 55 Jahren, Alleinerziehende nach Ablauf spezieller Schonfristen und Personen, die wiederholt Job-Angebote ablehnten. Wer sich weigert, riskiert nicht nur die 30-Prozent-Kürzung, sondern im Extremfall einen kompletten Entzug des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate.

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